Ermittlungen gegen Pastörs wegen Volksverhetzung

Saabrücken/Schwerin (ddp-nrd). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sei über das beabsichtigte Ermittlungsverfahren informiert worden und habe innerhalb der Frist keinen Widerspruch eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Saarbrücken mit.

Die Anklagebehörde wirft Pastörs vor, am Aschermittwoch auf einer Parteiveranstaltung der rechtsextremen NPD in Saarbrücken Juden und Türken verunglimpft und zum Hass gegen diese aufgestachelt zu haben. Dabei geht es den Angaben zufolge um «mehrere Formulierungen» von Pastörs, unter anderem der NDR habe die Rede mitgeschnitten.

Die Geschäftsordnung des Schweriner Landtags lässt Ermittlungen gegen den Abgeordneten zu. Dem Landtag muss das beabsichtigte Verfahren durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft lediglich mitgeteilt werden. Die Immunität eines Abgeordneten kann auf Ersuchen nur aufgehoben werden, wenn das Parlament per Beschluss einer entsprechenden Empfehlung des Rechtsausschusses zustimmt. Die Immunität eines Angeklagten wird beispielsweise aufgehoben, wenn Anklage gegen ihn erhoben werden soll.

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Dienstag, 07. Feber 2012

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