Ermittlungen gegen Pastörs wegen Volksverhetzung ruhen

Saarbrücken/Berlin (ddp-nrd). Die Ermittlungen gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind unterbrochen worden. Pastörs sei Mitglied der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und genieße damit Immunität, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Montag. Man habe bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Aufhebung des Schutzes vor Strafverfolgung beantragt. Bis dahin würden die Ermittlungen ruhen.

Die Anklagebehörde wirft Pastörs vor, am Aschermittwoch auf einer Parteiveranstaltung der rechtsextremen NPD in Saarbrücken Juden und Türken verunglimpft und zum Hass gegen diese aufgestachelt zu haben. Dabei gehe es um «mehrere Formulierungen» von Pastörs.

Bereits zuvor war der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern über das beabsichtigte Ermittlungsverfahren informiert worden. Das Länderparlament hatte keinen Widerspruch eingelegt, so dass von dieser Seite Ermittlungen gegen den NPD-Abgeordneten zugelassen werden. Erst danach habe die Staatsanwaltschaft von der Nominierung Pastörs für die Bundesversammlung erfahren, sagte der Sprecher. Diese räume Pastörs wiederum ein besonderes Recht gegen Strafverfolgung ein.

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Dienstag, 07. Feber 2012

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