UN-Ausschuss verlangt Auskunft zum Gesundheitsschutz wegen Gentechnik
Sagerheide/Genf (dapd-lmv). Der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf hat Deutschland zur Auskunft über eingeleitete Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Bevölkerung bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln aufgefordert. Diese müssten 2016 im nächsten Staatenbericht der Bundesrepublik über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgeführt und erläutert werden, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums. Die bundesweite «Aktion Gen-Klage», die sich an den Ausschuss gewandt hatte, wertete diese Forderung am Dienstag als Erfolg.
Der UN-Menschenrechtsausschuss kann allerdings lediglich Empfehlungen geben, künftige Versuche und den Anbau bereits zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen aber nicht generell verbieten. Die Entscheidung dazu fällt unter nationales Recht.
Christiane Lüst, Sprecherin der «Aktion Gen-Klage», sagte auf dapd-Anfrage, dass der Ausschuss mit seiner Aufforderung den bisherigen Umgang der Bundesrepublik mit gentechnisch verändertem Saatgut und Lebensmitteln eindeutig als Menschenrechtsverletzung anerkannt habe. Jetzt habe die Bundesregierung fünf Jahre Zeit, konkrete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen, sagte sie.
Die «Aktion Gen-Klage» hatte den UN-Menschenrechtsausschuss angerufen, weil ihrer Auffassung nach der Umgang mit Gentechnik in der Agrarwirtschaft in Deutschland die Menschenrechte auf Gesundheit, Nahrung und Selbstbestimmung verletzt. Der Initiative hatten sich unter anderem auch die Gentechnik-Gegner Ute und Andreas Strauß aus Sagerheide bei Rostock angeschlossen. Sie befürchteten eine Gesundheitsgefährdung durch Agro-Gentechnik-Versuche auf Feldern vor ihrem Haus.
Die Mitglieder der «Aktion Gen-Klage» fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Einführung der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft zu verbieten sowie eine Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln und auch Tierfutter einzuführen. In dem internationalen Bündnis sind nach eigenen Angaben mehr als 70 Vereine, Unternehmen und Privatleute organisiert.
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Ich bin doch überrascht, wie man folgenden Satz übersetzt:
35. The Committee requests the State party to include in its next periodic report information on:
(ii) its policy regarding the protection of health in the context of food containing genetically modified organisms;
Vielleicht kann mir jemand erklären, wie man daraus lesen kann, dass Deutschland Menschenrechte verletzt oder zu Gesundheitsschutzmaßnahmen auffordert ?
Ich lese daraus, dass Deutschland aufgefordert wird, im nächsten, fälligen Bericht darzulegen, welche Politik sie beim Gesundheitsschutz speziell im Hinblick auf GVOs in Nahrungsmitteln verfolgen.
Ich bin der Meinung, ich habe oben das Orginal zitiert, auf dem obige Nachricht basiert - oder gibt es eine andere Quelle?
Danke für Eure Hilfe