Beschwerde gegen neue Kommunalwahl auf Hiddensee erfolglos

Greifswald (ddp-nrd). Gegner einer Neuauflage der Kommunalwahl auf der Insel Hiddensee sind vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht habe eine Beschwerde gegen die Wiederholung der Wahl zur Gemeindevertretung und für das Bürgermeisteramt am 19. September als unzulässig abgelehnt, teilte ein Sprecher am Freitag in Greifswald mit. Das Gericht sei für die in der Beschwerde geltend gemachte Verletzung des Wahlrechts nicht zuständig.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte im Mai entschieden, dass die Kommunalwahl wegen Unregelmäßigkeiten während der Wahl im Juni vergangenen Jahres wiederholt werden muss. Ein Antrag der Gemeindevertretung gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald wurde zurückgewiesen.

Nach Ansicht der Verwaltungsrichter hatte der damalige Bürgermeister Manfred Gau (Bürger für Hiddensee) seinerzeit gegen die Neutralitätspflicht und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen. Gau hatte versprochen, die Fahrscheine der Wähler, die mit einem Bus zum einzigen Wahllokal auf der Insel fahren wollten, aus eigener Tasche zu bezahlen. Bei vorangegangenen Wahlen hatten auf der Insel immer drei Wahllokale zur Verfügung gestanden.

Auf das Bündnis «Bürger für Hiddensee» fielen seinerzeit 48,9 Prozent der 1564 abgegebenen Stimmen. Die CDU, für die 32,1 Prozent der Wähler votierten, hatte daraufhin die Rechtmäßigkeit des Wahlgangs gerichtlich prüfen lassen.

Ebenfalls Lesenswert:

Kommentar schreiben

Dienstag, 22. Mai 2012

Reservierungsanfrage Ostsee Ferienwohnung