Weißer Ring fordert Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter
Schwerin (ddp-nrd). Angesichts des aktuellen Missbrauchsfalles an einem neunjährigen Jungen aus Neustrelitz hat die Opferschutzorganisation Weißer Ring ihre Forderung nach einer Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bekräftigt. Sexualstraftäter dürften nicht eher aus dem staatlichen Gewahrsam entlassen werden, bis sie mit hinreichender Aussicht auf Erfolg therapiert seien, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landesvorsitzender Thomas Lenz.
Die Erfahrung lehre, dass von Sexualstraftätern eine sehr hohe Wiederholungsgefahr ausgehe. Sexualstraftäter, die sich nicht therapieren ließen, gehörten in eine sichere Unterbringung. Hier müsse eindeutig Opferschutz vor Täterschutz gehen, forderte Lenz. Unter dem zurzeit geltenden Recht könnten Justiz- und Polizeibehörden keinen optimalen Schutz für die Bevölkerung gewährleisten.
In Mecklenburg-Vorpommern sei jedes dritte vom Weißen Ring betreute Opfer sexuell missbraucht worden, sagte Lenz. Die Hälfte von ihnen seien minderjährig. «Manche dieser Opfer finden erst nach Jahren die Kraft, über ihr Erlebtes zu sprechen. Es ist dann besonders bitter zu erfahren, dass manche dieser Verbrechen wahrscheinlich hätten verhindert werden können.»
Mitte August war in Neustrelitz ein vorbestrafter Sexualverbrecher unter dem Verdacht verhaftet worden, einen Neunjährigen sexuell missbraucht zu haben. Der Mann war nach seiner letzten Haftentlassung durch Bewährungshelfer, Polizei und Staatsanwaltschaft kontrolliert worden.
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