Entlassung von Straftätern aus Sicherungsverwahrung ab 2014

Schwerin (ddp-nrd). Mit der nächsten Entlassung eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung ist in Mecklenburg-Vorpommern 2014 zu rechnen. Wie ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag in Schwerin auf ddp-Anfrage sagte, wurde gegen den wegen eines Sexualdelikts verurteilten Mann 2004 die Sicherungsverwahrung verhängt. Bei seiner Entlassung werde der Mann «um die 70 Jahre alt» sein.

Derzeit befinden sich im Nordosten nach Angaben des Justizministeriums drei Straftäter in Sicherungsverwahrung. Die beiden anderen Insassen müssten 2017 beziehungsweise 2020 aus der Haft entlassen werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) hatte entschieden, dass die rückwirkende und zeitlich unbefristete Verlängerung der Sicherungsverwahrung sowohl das Recht auf Freiheit verletzt als auch gegen das sogenannte Rückwirkungsverbot verstößt. Bei einer Gesetzesänderung hatte die Bundesregierung 1998 die bis dahin festgeschriebene Höchstdauer von zehn Jahren auf unbestimmte Zeit verlängert.

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Dienstag, 22. Mai 2012

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