Gesundheitsamt: Arbeitgeber sollten bei Hitze Anzugsordnung lockern
Rostock (ddp-nrd). Arbeitgeber sollten bei Temperaturen weit über 30 Grad Celsius die Bekleidungsregeln für ihre Mitarbeiter lockern. Die Chefs seien dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten ihre Arbeit leisten können, ohne dass ihre Gesundheit darunter leide, sagte der Leiter des Landesamts für Gesundheit und Soziales, Heiko Will, am Montag in Rostock. Räume mit einer Lufttemperatur von über 35 Grad seien überhaupt nicht zum Arbeiten geeignet. Schon bei über 30 Grad müsse der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter ergreifen.
Dazu gehören laut Will Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften und vor allem Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung. Besondere Vorsicht sollten Arbeitgeber bei sehr jungen, schwangeren oder älteren sowie gesundheitlich vorbelasteten Beschäftigten walten lassen. Bei diesen Personengruppen gelte bereits eine Raumtemperatur von 26 Grad als Maß, bei dem Arbeitgeber im Rahmen der Gesundheitsvorsorge tätig werden müssten. Das betreffe auch gastronomische Einrichtungen mit Terrassen oder Kioske.
Besonderen Schutz bei Hitzewellen genießen außerdem Beschäftigte, die im Freien arbeiten, zum Beispiel auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau.
Arbeitnehmer dürften sich jedoch nicht nur auf ihren Chef verlassen, sondern seien auch selbst gefordert, sich vor Sonne und Hitze zu schützen, sagte Will. Körperliche Belastungen im Freien sollten vermieden werden, man sollte viel Flüssigkeit zu sich nehmen und möglichst im Schatten bleiben. Räume sollten zudem tagsüber abgedunkelt sowie nachts und am frühen Morgen gelüftet werden.
Ebenfalls Lesenswert:
- ver.di bestreikt Stadtverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Beschäftigte der Salzgitter AG im Warnstreik (mit Bild)
- Zahl der Beschäftigten in größten Firmen des Landes stabil
- IG Metall ruft zu Warnstreiks in der Stahlindustrie auf
- Kirchen und Gewerkschaften im Norden fordern Sonntagsschutz
