Wirtschaftsministerium legt neue Bäderregelung vor

Schwerin (ddp-nrd). Das Einkaufen an Sonntagen in touristischen Zentren Mecklenburg-Vorpommerns soll zwischen März und Oktober künftig um zwei Stunden reduziert werden und in weniger Orten als bislang möglich sein. Das sieht die am Donnerstag in Schwerin vorgestellte Bäderverordnung vor, die ab 1. August gelten soll. Das Land reagiert damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald, das im April die ein Jahr zuvor vom Landtag beschlossene Verordnung für unwirksam erklärt hatte.

Die Öffnungszeiten werden nach der neuen Regelung am Sonntag auf 13.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt und damit um zwei Stunden reduziert. In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage öffnen. Bislang war das in 149 Kommunen möglich.

Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen. In den Kur- und Erholungsorten sowie den touristischen Schwerpunktgebieten wurden zudem die Sortimente auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt. Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte, sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1500 Quadratmetern.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu 10 Sonntage öffnen. Das Oberverwaltungsgericht hatte moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonn- und Feiertagen nicht angemessen berücksichtigt. Sie ermöglichte nämlich fast ganzjährig, an bis zu 45 Sonntagen im Jahr, den Verkauf.

Ebenfalls Lesenswert:

Kommentar schreiben

Dienstag, 22. Mai 2012

Reservierungsanfrage Ostsee Ferienwohnung