Gericht erklärt Marina-Bau auf Halbinsel Tarnewitz für ungesetzlich
Boltenhagen (ddp-nrd). Beim Bau des vor zwei Jahren eingeweihten Marina-Hafens Boltenhagen auf der Halbinsel Tarnewitz hat es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gravierende Verstöße die Vogelschutzrichtlinie gegeben. Den entsprechenden Bebauungsplan der Gemeinde erklärten die Richter am Mittwoch für unwirksam. Er sei mit den Vorgaben nicht vereinbar, weil mehrere besonders geschützte Vogelarten durch das Hafenprojekt beeinträchtigt würden.
Das Gericht gab damit einer Klage eines Grundstückseigners statt, der sich in seinen Rechten verletzt sah. Die Gemeinde und der Landkreis Nordwestmecklenburg müssten jetzt die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung prüfen und mögliche Konsequenzen zum Fortbestand der Anlage prüfen, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe keine Revision zugelassen.
Die auf einem ehemaligen Militärgelände eröffnete Marina war im April 2008 eingeweiht worden. Die von der SEA-SITE GmbH betriebene Anlage verfügt über 290 Liegeplätze für Boote und Schiffe bis 50 Meter Länge. Am Standort wurde für 100 Millionen Euro ein TUI-Ferienresort mit zwei Hotels und einer Kapazität von 200 Zimmern und Suiten gebaut.
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