Anwälte plädieren im Rostocker Kindesmisshandlungs-Prozess
Rostock (ddp-nrd). Im Rostocker Prozess wegen monatelanger Misshandlung eines achtjährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft für den 31 Jahre alten Lebenspartner der Mutter eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Im Fall der ebenfalls angeklagten alten Mutter des Kindes plädierte der Anwalt am Freitag vor dem Landgericht für eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Die Nebenklage verlangte höhere Strafen.
Die Verteidigung des Mannes sprach sich für eine 18-monatige Freiheitsstrafe aus, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Die 29-Jährige soll nach dem Willen ihrer Rechtsvertretung eine Geldstrafe zahlen.
Beide Erwachsenen sollen laut Anklage das Kind wiederholt so heftig gequält haben, dass es Hämatome und Narben am ganzen Körper erlitt. Die Beschuldigten hatten die Glaubwürdigkeit der heute Neunjährigen in Frage gestellt. Der Anklage zufolge wurde das Mädchen im Zeitraum von September 2008 bis Januar 2009 in mindestens acht Fällen brutal körperlich und psychisch misshandelt. Das Kind ist seit Februar 2009 in einem Familienkinderhaus untergebracht.
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