NPD-Funktionär Pastörs weist Vorwurf der Volksverhetzung zurück (Mit Bild)
Saarbrücken (ddp-nrd). Zum Auftakt des Prozesses gegen den NPD-Politiker Udo Pastörs wegen Volksverhetzung hat das Saarbrücker Amtsgericht am Donnerstag einen Antrag der Verteidigung zur Einstellung des Verfahrens abgewiesen. Danach wurden zunächst Audio- und TV-Mitschnitte der Rede vorgeführt, die der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns auf einer Veranstaltung der rechtsextremen Partei am 25. Februar 2009 im Saarbrücker Stadtteil Schafbrücke gehalten hatte. Darin sprach er unter anderem vom «Finanzgebäude dieser Judenrepublik» und gebrauchte im Zusammenhang mit türkischstämmigen Bürgern den Ausdruck «Samenkanone».
Die Anklage wirft Pastörs deshalb vor, er habe Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise türkischer Abstammung «böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt». Das wies der NPD-Fraktionschef zurück. Er habe als Politiker die Aufgabe, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken und dabei auch «heiße Eisen angepackt», sagte Pastörs.
Den Antrag auf Einstellung es Verfahrens hatte die Verteidigung damit begründet, dass Pastörs weiterhin Immunität als Mitglied der Bundesversammlung genieße. Durch eine Organklage, die Pastörs beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe, bestehe die Bundesversammlung auch nach der Wahl des Bundespräsidenten weiter fort.
Dem hielt das Gericht entgegen, die Arbeit der Bundesversammlung sei nach Annahme der Wahl durch den Bundespräsidenten beendet. Die Immunität Pastörs als Landtagsabgeordneter hatte das Schweriner Parlament bereits im Juli vergangenen Jahres aufgehoben.
Ob ein Urteil noch am Nachmittag gesprochen werden kann, ließ die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl zunächst offen. Bei einer Verurteilung droht Pastörs eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
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