Gericht entscheidet über Sonntags-Einkaufsregelung
Greifswald (ddp-nrd). Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird heute (7. April) über die Klage der Kirchen gegen die Landesverordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen in ausgewählten Kur- und Erholungsorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten entscheiden. Das Gericht hatte vor zwei Wochen in einer mündlichen Verhandlung begonnen, sich mit der massiven Kritik der evangelischen und katholischen Kirche an der sogenannten Bäderregelung des Wirtschaftsministeriums zu befassen. Nach Ansicht der Kirchenvertreter bietet die mehrfach überarbeitete Regelung über die Öffnungszeiten «substanziell keinen Zugewinn an Sonntagsschutz».
In Mecklenburg-Vorpommern können die Läden in ausgewählten Kur- und Ferienorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten wie Wismar und Stralsund laut aktueller Regelung zwischen 11.30 und 18.30 Uhr an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, öffnen. An den Adventssonntagen im Dezember müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. In den Innenstadtbereichen von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald können die Läden nach der Verordnung und dem bestehenden Ladenöffnungsgesetz an bis zu 15 Sonntagen im Jahr öffnen.
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