Gericht weist Klage gegen Niedermoor-Wiedervernässung zurück

Greifswald (ddp-nrd). Das zu DDR-Zeiten trockengelegte Niedermoor «Martensches Bruch» im Osten von Mecklenburg-Vorpommern darf in den nächsten Jahren wiedervernässt werden. Einen Eilantrag der Gemeinde Hintersee gegen die geplante Renaturierung habe das Oberverwaltungsgericht Greifswald abgelehnt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag.

Die Klägerin hatte befürchtet, dass durch den vorgesehenen Wasseranstau auch benachbarte Grundstücke betroffen werden könnten. Zudem sei mit einer Gefährdung des Grundwassers zu rechnen. Nach Auffassung des Gerichts lief die Frist für Einwände gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund bereits am 21. August 2008 ab. Die Gemeinde habe es versäumt, ihre erst im gerichtlichen Verfahren vorgebrachten Einwendungen gegen die Festsetzung vorzubringen, hieß es.

Das an der deutsch-polnischen Grenze befindliche Niedermoor im Naturschutzgebiet «Gottesheide und Lenzener See» soll als ökologische Ausgleichsmaßnahme zum geplanten Bau der Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL) renaturiert werden. Die Gastrasse führt rund 25 Kilometer westlich an dem Bruch vorbei. Nach Angaben der künftigen OPAL-Betreiber sollen sieben regulierbare Staubauwerke errichtet, Entwässerungsgräben verfüllt sowie Wege und Wehre zurückgebaut werden, um in den nächsten Jahren den Wasserstand bis unter die Grasnarbe zu erhöhen.

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Montag, 21. Mai 2012

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