Vergleiche im Vulkan-Prozess - Vorstände zahlen 80 000 Euro
Bremen (ddp-nrd). Mit einem Vergleich endete der Zivilprozess um den Zusammenbruch der Bremer Vulkan-Werft für zwei der vier ehemaligen Vorstandsmitglieder. Dieser sehe die Zahlung von jeweils 80 000 Euro vor, sagte ein Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) am Montag in Bremen. Mit den beiden anderen Beklagten sei vor Gericht keine Einigung erzielt worden. Einen Vergleich, der die Zahlung von je 40 000 Euro vorsah, lehnten diese ab. Sollten sich beide Seiten bis Anfang April nicht einigen, werde das Verfahren mit einer Beweisaufnahme gegen die beiden Ex-Vorstände fortgesetzt, sagte der Sprecher.
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hatte die vier Ex-Vorstände der Vulkan Verbund AG auf Zahlung von jeweils 9,7 Millionen DM (rund 4,96 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. Die BvS warf den Angeklagten eine Pflichtverletzung vor, da sie Investitionsbeihilfen in Höhe von 194 Millionen Mark nicht wie vorgesehen in die Sanierung der nach der Wende übernommenen MTW-Schiffswerft GmbH in Wismar investiert, sondern in die Konzernkassen der Vulkan Werft umgeleitet hatten.
Nach der Insolvenz der Vulkan Verbund AG gingen die Fördergelder verloren. Nach Ansicht der BvS hätte den Managern bereits im Sommer 1995 klar sein müssen, dass die Subventionen wegen der fehlenden Liquidität des Vulkan-Verbundes nicht mehr zurückgezahlt werden könnten.
Ebenfalls Lesenswert:
- Schadenersatzklage gegen Ex-Vulkan-Manager endet mit Vergleich
- Zivilprozess gegen Ex-Vulkan-Vorstände beginnt
- Aussicht auf Weiterbetrieb der Wadan-Werften steht in Frage
- Vulkan-Untreuverfahren vor Bremer Landgericht eingestellt
- Vulkan-Untreueverfahren wird möglicherweise eingestellt
