Verfahren um die Kosten für Bush-Besuch vorerst geplatzt
Schwerin (ddp-nrd). Das Wildschweinessen von George W. Bush und Angela Merkel 2006 in Trinwillershagen hat vorerst kein gerichtliches Nachspiel. Ein von einem Kläger angestrebtes Gerichtsverfahren, mit dem er die Kosten für den damaligen Polizeieinsatz offenlegen wollte, wird zunächst nicht eröffnet, wie eine Sprecherin des Schweriner Verwaltungsgerichtes am Mittwoch auf ddp-Anfrage sagte. Ursprünglich sollte der Prozess am Freitag beginnen.
Es habe sich gezeigt, dass die Kosten des Polizeieinsatzes zum Schutz des damaligen US-Präsidenten bereits Gegenstand zweier Kleiner Anfragen im Landtag waren, sagte die Gerichtssprecherin. Diesen Umstand werde das Gericht zunächst dem Kläger zur Kenntnis geben und abwarten, ob dieser die Angelegenheit damit als erledigt betrachte. Andernfalls werde ein neuer Verhandlungstermin angesetzt.
Ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg hatte gegen das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern geklagt, um die Offenlegung der durch den aufwendigen Polizeieinsatz entstandenen Kosten zu erzwingen. Der Häftling berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes.
George W. Bush war im Sommer 2006 auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Auf dem Programm des 36-stündigen Aufenthalts standen ein Besuch in Stralsund sowie ein Grillfest in der vorpommerschen Gemeinde Trinwillershagen. Etwa 12 500 Polizisten waren im Einsatz, um die Sicherheit des damaligen US-Präsidenten zu gewährleisten.
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