Keine mündliche Verhandlung über NPD-Verfassungsklage

Greifswald (ddp-nrd). Die erneute Klage des NPD-Abgeordneten Raimund Borrmann gegen den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird nicht in mündlicher Verhandlung erörtert. Statt der ursprünglich für Donnerstag geplanten Verhandlung werde der Fall im schriftlichen Verfahren entschieden, teilte das Gericht am Mittwoch in Greifswald mit. Zuvor hätten sich beide Seiten auf diese Verfahrensweise verständigt.

Der Parlamentarier der rechtsextremistischen NPD sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil ihm auf einer Landtagssitzung am 20. November 2008 durch Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) das Wort entzogen worden war. Borrmann hatte die Rede seines zuvor von der Sitzung ausgeschlossenen Fraktionskollegen Tino Müller fortsetzen wollen.

Müller hatte in seinem Antrag zur «Bekämpfung des Antigermanismus» unter anderem behauptet, die Saat des Zweiten Weltkriegs und der Ausschreitungen gegen die Juden sei bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Vertrag von Versailles 1919 gelegt worden. Darauf war ihm wegen Verfälschung geschichtlicher Ereignisse zunächst ein Ordnungsruf erteilt worden, anschließend wurde er von der Sitzung ausgeschlossen.

Borrmann hatte bereits im Januar 2009 vor dem Landesverfassungsgericht gegen seinen Ausschluss von einer Landtagssitzung am 18. Oktober 2007 geklagt. Die Richter gaben der Klage statt, weil nach ihrer Ansicht vor dem Ausschluss nicht alle verfügbaren Ordnungsmittel ausgeschöpft worden seien.

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Mittwoch, 08. Feber 2012

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