Anwälte von Profiboxer Brähmer fordern Freispruch (Mit Bild)

Schwerin (ddp-nrd). Im Prozess um Profiboxer Jürgen Brähmer wegen gefährlicher Körperverletzung haben seine Anwälte Freispruch für den 31-Jährigen gefordert. Für die ihm vorgeworfenen Straftaten gebe es weder Zeugen noch eindeutige Beweise, sagten die Verteidiger in ihren Plädoyers am Freitag vor dem Amtsgericht Schwerin. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah beide Körperverletzungen, zu denen Brähmer selbst keine Aussagen machte, als erwiesen an und forderte eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung.

Brähmer sei in erheblichem Maße einschlägig vorbestraft, argumentierte die Anklage. Zur Zeit der vorgeworfenen Straftaten habe er noch unter Bewährung gestanden. Im September 2008 habe er einer Frau ins Gesicht geschlagen und ihr die Nase gebrochen. Im Mai zuvor habe er einen Mann in einer Bar angegriffen und auf Ohr und Unterarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft bewertete es als besonders infam, dass ein Halbschwergewichtsboxer eine kleine Frau von 1,50 Meter Körpergröße niedergeschlagen habe. Bewährung komme nicht in Frage, da bei Brähmer nicht von einer günstigen Sozialprognose gesprochen werden könne, befanden die Ankläger.

Die Anwälte hingegen warfen der Staatsanwaltschaft vor, oberflächlich ermittelt zu haben. So seien die Verletzungen der Frau nicht eindeutig nachzuweisen. Auf einem Röntgenbild, das 20 Stunden nach dem angeblichen Schlag aufgenommen worden sei, sei keine Verletzung zu sehen. Auf einem Bild, das 70 Stunden danach gemacht worden sei, seien dagegen Schwellungen und Frakturen diagnostiziert worden, wegen derer die Frau operiert worden sei. Auch das Opfer der Tat vom Mai 2008 sei nicht glaubwürdig, da es seine angeblichen Verletzungen dem ermittelnden Polizisten nicht genannt habe, sagten die Anwälte.

Dem Amtsgericht warfen Brähmers Verteidiger vor, «ein festgelegtes Feindbild» von ihrem Mandanten zu haben. Brähmer sei dem Gericht aus früheren Verhandlungen bekannt. Der Profiboxer selbst hatte sich am Freitag sehr siegesgewiss gezeigt. Im Falle einer Verurteilung steht jedoch seine berufliche Karriere auf dem Spiel.

Das Urteil soll am 12. Januar verkündet werden.

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Mittwoch, 08. Feber 2012

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