Kirchen begrüßen Urteil zum Sonntagsschutz
Greifswald/Schwerin (ddp-nrd). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche haben das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Ladenöffnungszeiten an Sonntagen begrüßt. Man sehe sich in der Auffassung bestätigt, dass die Kirchen im Hinblick auf den Sonntagsschutz eine gesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen hätten, hieß es in einer Erklärung am Dienstag.
Die richterlichen Vorgaben seien nun auch in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Die evangelischen Kirchen äußerten sich zuversichtlich, dass das Urteil positive Auswirkungen auf die Gewährung des Sonntagsschutzes auch im nordostdeutschen Bundesland hat. Die Kirchen haben gegen die im Land geltende Bäderregelung geklagt, die die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen festlegt.
Die Karlsruher Richter hatten am selben Tag entscheiden, dass das liberale Berliner Ladenöffnungsgesetz in wesentlichen Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Die darin erlaubte Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen sei verfassungswidrig. Die Kirchen würden dadurch in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt.
Der Erste Senat erklärte, dass Sonn- und Feiertage als «Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» verfassungsrechtlich geschützt seien. Die «Sonntagsgarantie» des Grundgesetzes ziehe «dem ökonomischen Nutzdenken eine Grenze». Für Ausnahmeregelungen zur Ladenöffnung an diesen Tagen müsse es einen gewichtigen Grund geben. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Ladeninhaber und ein alltägliches Shoppinginteresse potenzieller Kunden genügten nicht.
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