Gemeinde haftet für Schäden durch umstürzende Bäume

Rostock (ddp-nrd). Eine Gemeinde haftet für Schäden durch umstürzende Bäume, falls deren Gesundheitszustand nicht ordnungsgemäß und regelmäßig überprüft wurde. Mit diesem Urteil wies das Oberlandesgericht Rostock die Klage einer Gemeinde zurück, die an einen verunglückten Autofahrer mehr als 25 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen sollte, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte.

Der Autofahrer war im September 2006 auf einer Bundesstraße unterwegs, als eine Pappel auf den Pkw des Klägers stürzte. Der Mann wurde dabei schwer verletzt. Die Pappel war laut Gutachten zu 70 Prozent innerlich verfault, sie brach etwa 30 Zentimeter über dem Boden ab.

Das Straßenbauamt hatte den Baum als abbruchgefährdet eingeschätzt und ihn zum Fällen vorgesehen. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde für Baumfällungen erkannte dies aber nicht als dringlich an. Ein bei der beklagten Gemeinde beschäftigter Baumkontrolleur schätzte im Februar 2006 die Pappel als vital ein. Die Untersuchung erfolgte laut Oberlandesgericht nicht mit der erforderlichen Sorgfalt. Der Kontrolleur hätte den sogenannten Brandkrustenpilz unterhalb der Grasnarbe erkennen müssen, der eine sofortige Fällung des Baumes notwenig gemacht hätte.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Rostock traf die Gemeinde eine besonders strenge Verkehrssicherungspflicht, da der Baum in der Nähe einer vielbefahrenen Bundesstraße stand. Sie ließ die Bäume zwar wie vorgeschrieben halbjährlich kontrollieren, jedoch nicht sorgfältig genug und durch fachlich vorgebildete Mitarbeiter. Das Landgericht Rostock, das die Gemeinde bereits zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte, muss noch über die Höhe der Ansprüche entscheiden. Der Kläger hatte insgesamt 25 269,07 Euro verlangt.

(Aktenzeichen 5 U 334/08)

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