Künstler scheitert mit Klage gegen Hundesteuer-Bescheid

Greifswald (ddp-nrd). Vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht ist ein Künstler mit seiner Klage gegen einen Hundesteuerbescheid des Amtes Uecker-Randow-Tal gescheitert. Die vom Kläger angebrachten Anträge seien religiöser Natur und widerlegten nicht die Rechtmäßigkeit der erhobenen Steuerbescheide, hieß es zur Begründung. Der 59-Jährige müsse nun sowohl die Steuerschulden als auch die Prozesskosten tragen.

Der 59-Jährige hatte sich geweigert, Hunde- und Grundsteuer zu entrichten. In seinen Anträgen hatte er sich darauf berufen, dass Gott der Schöpfer der Erde und der Tiere sei und somit als Urheber das alleinige Recht auf seine Werke habe. Von der zuständigen Behörde verlangte er einen schriftlichen Nachweis, dass Gott die Rechte an seinem Grundstück und Tieren an das Amt abgetreten habe.

(folgt Nachrichtenfeature bis 12.00 Uhr)

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Montag, 21. Mai 2012

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