Gericht kippt Verordnung über Jagdverbot

Greifswald (ddp-nrd). Jäger mit eingeschränkter Schießfertigkeit dürfen nicht mit einem grundsätzlichen Jagdverbot belegt werden. Eine entsprechende Verordnung des Landwirtschaftsministeriums vom November 2008 erklärte das Oberverwaltungsgericht Greifswald für unwirksam, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Demnach dürfen Jäger, die nach dem Ablegen der Jägerprüfung über einen bestimmten Zeitraum ihre Schießfertigkeit eingebüßt haben, nicht automatisch von der Jagd ausgeschlossen werden.

Das Gericht hielt es zwar für nachvollziehbar, dass mit der Verordnung künftig Jagdunfälle vermieden werden sollen. Doch bieten nach Ansicht der Richter weder das Jagdgesetz des Landes noch das Bundesjagdgesetz eine Grundlage für einen solchen Erlass. Ein Jäger hatte gegen die Verordnung geklagt.

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1 Kommentar

  1. unbestechlicher 21.10.2009

    Dann muss eben das Bundesjagdgesetz und das LAndesjagdgesetz angepaßt werden. Man kann doch keine unfähigen mit Schießprügel auf die Menschheit loslassen

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Dienstag, 07. Feber 2012

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