NPD-Verfassungsbeschwerde wegen Plakatierung erfolglos
Karlsruhe (ddp-nrd). Die rechtsextreme NPD ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Verbot ihrer Wahlplakate mit dem Slogan «Polen-Invasion stoppen!» erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Nach Auffassung der zuständigen Kammer sei die Entscheidung von Mecklenburg-Vorpommerns Oberverwaltungsgericht, das in den Wahlplakaten einen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Polen sah, nicht zu beanstanden. Es habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die für die Einschränkung des Rechts auf Meinungsäußerung entwickelt wurden, «in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt». Die Beschwerdeführer seien daher in ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung im Bundestagswahlkampf nicht verletzt worden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hatte vor einer Woche entschieden, dass die NPD-Wahlplakate den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Die textlichen und bildlichen Elemente seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer und stellten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar. Damit entsprachen die Richter einer Beschwerde des Landrats von Uecker-Randow, Volker Böhning (parteilos) gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald.
Der Kommunalpolitiker hatte das OVG angerufen, nachdem die NPD in der deutsch-polnischen Grenzregion erneut Plakate veröffentlicht hatte. Die Plakate setzten polnische Staatsbürger mit feindlichen Angreifern und Krähen gleich, die nach 100-Euro-Scheinen schnappten. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Plakate den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllten.
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