Neun Parteien für Bundestagswahl zugelassen - Freie Union abgelehnt
Schwerin (ddp-nrd). Der Landeswahlausschuss hat neun Parteien mit insgesamt 62 Kandidaten für die Bundestagswahl am 27. September zugelassen. Lediglich die Freie Union, die ebenfalls eine eigene Landesliste eingereicht hatte, erhielt einen abschlägigen Bescheid, wie Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker am Freitag mitteilte.
Von den im Bundestag oder in einem Landtag vertretenen Parteien können die SPD, die CDU, die Linke, die FDP, die Grünen und die rechtsextreme NPD mit einer Landesliste an der Wahl teilnehmen. Der Ausschuss akzeptierte auch die Wahlvorschläge der Republikaner, der Piratenpartei und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands.
Dass die Partei Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Bundestagswahl antreten kann, begründete Hüttebräuker mit der nicht vorgelegten notwendigen Zahl von Unterstützerunterschriften. Laut Wahlgesetz wären 1419 Unterschriften erforderlich gewesen. Zudem habe die Freie Union ihre Landesliste nicht fristgerecht eingereicht.
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