Anklage wegen Volksverhetzung gegen NPD-Fraktionschef Pastörs
Saarbrücken (ddp-nrd). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Hintergrund ist eine Rede Pastörs auf einer Veranstaltung der rechtsextremen NPD am 25. Februar in Saarbrücken. Dabei soll er Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise türkischer Herkunft «böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt haben», teilte die Anklagebehörde am Montag in Saarbrücken mit.
Voraussetzung für die Anklage war die Aufhebung der Immunität Pastörs als Landtagsabgeordneter. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte dies am 16. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlossen.
Laut Anklage soll Pastörs in seiner Rede unter anderem den Begriff «Judenrepublik» gebraucht haben. Türkischstämmige Mitbürger wiederum habe er unter anderem als «Samenkanonen» bezeichnet. Damit habe der Beschuldigte «die betroffenen Bevölkerungsteile als minderwertig dargestellt und zum Hass gegen diese aufgefordert».
So stehe der Begriff «Judenrepublik» in der Tradition antisemitischer Propaganda zur Zeit der Weimarer Republik und der darauffolgenden NS-Diktatur. Die auch in Anwesenheit von Medienvertretern gehaltene Rede sei von weiteren antisemitischen und ausländerfeindlichen Äußerungen, persönlichen Angriffen, historischen Verdrehungen und Geschmacklosigkeiten geprägt gewesen, die jedoch keine strafrechtliche Relevanz besäßen.
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