NPD-Mann Pastörs kann vermutlich angeklagt werden
Schwerin (ddp-nrd). Einer strafrechtlichen Verfolgung des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs steht vermutlich nichts mehr im Wege. Der Rechtsausschuss im Landtag Mecklenburg-Vorpommern habe sich am Mittwoch in Schwerin für eine Aufhebung der Immunität des rechtsextremen Politikers ausgesprochen, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Detlef Müller (SPD), der Nachrichtenagentur ddp. Er gehe davon aus, dass der Landtag dieser Beschlussempfehlung bei der nächsten Sitzung folgen werde, fügte er hinzu.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte im Juni einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Politikers beantragt. Erst dann könnte gegen Pastörs Anklage wegen Volksverhetzung erhoben werden. Dem NPD-Fraktionsvorsitzende Pastörs wird vorgeworfen, auf dem Aschermittwochstreffen der NPD in Saarbrücken gegen Juden und Türken gehetzt zu haben. Dabei soll der 56-Jährige unter anderem den Begriff «Judenrepublik» gebraucht haben.
Ebenfalls Lesenswert:
- Staatsanwaltschaft will NPD-Mann Udo Pastörs anklagen (Mit Bild)
- Anklage wegen Volksverhetzung gegen NPD-Fraktionschef Pastörs
- NPD-Fraktionschef Pastörs wegen Volksverhetzung vor Gericht
- NPD-Fraktionschef Pastörs steht im Mai vor Gericht
- Ermittlungen gegen Pastörs wegen Volksverhetzung ruhen
