Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Gebäuderäumung am Lohmer Abhang
Lohme/Greifswald (ddp-nrd). Das vom Landkreis Rügen verfügte Nutzungsverbot für absturzgefährdete Gebäude am Küstenhang von Lohme ist rechtens. Ein entsprechender Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einer betroffenen Bewohnerin lehnte das Verwaltungsgericht Greifswald ab. Der Bescheid sei dem Landkreis am Freitag übermittelt worden, teilte das Landratsamt mit.
Das Bauamt hatte vergangene Woche die Nutzung von sechs Gebäuden auf dem nach Experteneinschätzung instabilen Küstenhang verboten. Dabei handelt es sich um eine Pension, ein Café, einen Imbiss, zwei Wohnhäuser mit Gästeunterkunft sowie einen Bungalow.
(folgt ausführlich)
Ebenfalls Lesenswert:
- Gericht bestätigt erneut Hangräumung in Lohme
- Rügens Landrätin kündigt Freigabe gesperrter Gebäude in Lohme an
- Rügens Landrätin verbietet Nutzung von Gebäuden am Lohmer Küstenhang
- Bauvorbereitungen für Stabilisierung des Lohmer Küstenhangs begonnen
- Gericht verfügt Räumung einer Pension am Lohmer Hang
