Landtag berät Ergänzungen zum Landesnaturschutzgesetz

Schwerin (ddp-nrd). Der Schweriner Landtag berät noch vor der Sommerpause Ergänzungen zum Landesnaturschutzgesetz. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, der im Juni in erster Lesung beraten werden soll. Damit könne die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr verabschiedet werden und in Kraft treten, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Dienstag.

Neu im Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden sollen unter anderem Regelungen zur Einführung sogenannter Ökokonten sowie zur Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinien. Mit Ökokonten können sich etwa Landwirte ein Guthaben schaffen, wenn er beispielsweise durch die Erweiterung von Stallanlagen Baumaßnahmen plant, die einen Eingriff in die Natur bedeuten. Diese Guthaben in Form von Heckenanpflanzungen können auch von Investoren erworben werden.

Weitere Neuregelungen im Naturschutzgesetz sollen unter anderem öffentliche Haushalte von Vollzugskosten bei der Umsetzung von Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie entlasten.

Mit der angestrebten Gesetzesänderung erfolge keine umfassende Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, betonte Backhaus. Es würden lediglich Festlegungen der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

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Donnerstag, 17. Mai 2012

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