Klinikbeschäftigter behält trotz Joghurtdiebstahls seinen Job
Rostock (ddp-nrd). Ein wegen Bagatelldiebstählen gekündigter Krankenhauspfleger aus Güstrow darf seinen Job voraussichtlich behalten. Vor dem Rostocker Arbeitsgericht stimmten der 38-Jährige sowie sein Arbeitgeber, eine Dienstleistungsfirma am Klinikum Güstrow, einem vom Gericht empfohlenen Vergleich zu. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Mann soll im Frühjahr 2008 viermal Joghurt und Milchreis im Gesamtwert von etwa zwei Euro in der Kantine des Klinikums gestohlen haben. Dafür war ihm im November fristlos gekündigt worden, wogegen er Klage einreichte. Nach seiner Darstellung waren die gegen ihn gerichteten Vorwürfe konstruiert. Er vermute als eigentlichen Grund für die Kündigung sein Engagement zur Durchsetzung seiner Ansprüche als Mitarbeiter, die er auch schon vor Gericht eingeklagt hatte. Der Arbeitgeber hatte wiederum Zeugen benannt, die die Vorwürfe angeblich hätten bestätigen können.
Entscheidend für den vom Gericht angeregten Vergleich war allerdings nicht der Diebstahlvorwurf. Dieser wurde in der Verhandlung nicht abschließend geklärt. Der Richter kritisierte vielmehr, dass der Betriebsrat in diesem Fall nicht ausreichend informiert worden sei. Das Unternehmen hätte den Arbeitnehmervertretern alle Erkenntnisse zu den Vorwürfen zugänglich machen müssen, so dass diese ohne weitere Recherchen zu einer eigenen Beurteilung hätten kommen können. Dem sei die Geschäftsführung jedoch nicht nachgekommen. Laut Vergleich wird die fristlose Kündigung in eine normale umgewandelt und der Kläger nach drei Monaten wieder eingestellt.
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