Gerichtstermin zur Regelung von Sonntagsöffnung aufgehoben
Greifswald (ddp-nrd). Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat den für den 5. Mai angesetzten Verhandlungstermin über die sogenannte Bäderverordnung zur Sonntagsöffnung von Läden aufgehoben. Begründet wurde die Entscheidung mit einer vom Wirtschaftsministerium angekündigten Neufassung der Regelung, die noch öffentlich bekanntgemacht werden müsse. Im Einvernehmen mit den klagenden Kirchen sei daher die mündliche Verhandlung abgesagt worden. Neuer Termin werde voraussichtlich im Juni oder Juli sein.
Wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums mitteilte, werden die Änderungen voraussichtlich Ende April im Amtsblatt veröffentlicht. Kern sei eine Konkretisierung der unter die Verordnung fallenden Innenstadtbereiche.
Das Wirtschaftsministerium hatte im November 2008 die Bäderregelung für längere Ladenöffnungszeiten im Land hinsichtlich der Geschäftszeiten und Geltungsbereiche neu gefasst. Anlass war die Klage der Kirchen gegen die ursprüngliche Verordnung. Sie wollen überprüfen lassen, ob die Regelung den Erfordernissen des Sonntagsschutzes genügt.
In ausgewählten Kur- und Ferienorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten des Landes können die Läden laut aktueller Regelung sonntags zwischen 11.30 und 18.30 Uhr öffnen. In den Zentren der kreisfreien Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald können die Geschäfte nach der überarbeiteten Verordnung und bestehenden Gesetzen an insgesamt 15 Sonntagen im Jahr öffnen. Zuvor waren es rund 40.
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