Kuder will Schwerverbrecher von Bezug der SED-Opferrente ausschließen
Potsdam (ddp-nrd). Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) will eine Änderung bei der Gewährung der SED-Opferrente erreichen. Sie dringt darauf, dass Personen, die nach Kriegsende durch deutsche Gerichte aufgrund vorsätzlicher Straftaten zu erheblichen Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt wurden, von dem Bezug der Rente ausgeschlossen werden, wie Kuder am Mittwoch auf der Konferenz der ostdeutschen Justizminister in Potsdam sagte.
Hintergrund sind Einzelfälle, wonach selbst Schwerverbrechern nach den Regelungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes die Opferrente zugesprochen werden muss. Unter anderem hatte der verurteilte Mörder Frank Schmökel, der als 19-Jähriger wegen versuchter Flucht aus der DDR vom früheren Kreisgericht Demmin verurteilt worden war, die Opferrente beantragt. Dieser Zustand sei unhaltbar, sagte Kuder. Es sei nur ein Gebot der Gerechtigkeit, diejenigen auszuschließen, die sich wegen schwerer Verbrechen nachträglich als unwürdig erwiesen hätten.
Die derzeitige Regelung schade dem Ruf der Opferrente und dem Ansehen der Politik, fügte Kuder hinzu. Menschen, die auf legitime Weise Widerstand gegen das frühere Unrechtsregime geleistet hätten und gerade dafür bestraft worden seien, würden beim Leistungsbezug mit Schwerverbrechern gleichgestellt.
Seit September 2007 erhalten Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn die Person als politisch Verfolgter mindestens ein halbes Jahr in Haft war.
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